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Vereinshaftpflicht 2024 - Die wichtigste Vereinsversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung - Die wichtigste Versicherung für Vereine
Eine Vereinshaftpflicht bezeichnet eine notwendige auf die Vereinsarbeit abgestimmte Absicherung für einen Verein. Neben gesetzlichen sind auch vertragliche Haftpflichtansprüche aus dem Tätigkeitsspektrum von Vereinsvorständen oder Vereinsmitarbeitern mit einer Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert. Voraussetzung für die Regulierung durch den Versicherer ist, dass die Tätigkeit dem Vereinszweck dient.
Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung
Vereinshaftpflichtversicherungen werden bereits ab ca. 70,- EUR jährlich angeboten.
Eine hochwertige Vereinshaftpflichtversicherung bietet nicht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Verein, der Vereinsvorstand oder die Mitarbeiter von Dritten belangt werden, sondern auch, wenn dem Verein selbst durch Vereinsangehörige wie Vorstand oder Mitarbeiter ein Schaden zugefügt wird (sog. Eigenschaden).
In einer Vereinshaftpflicht sind grundsätzlich u.a. folgende Tätigkeiten versichert:
- die satzungsgemäße Verwendung und Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen
- Erfüllung der Organisationspflichten für den Vereinsbetrieb und Veranstaltungen
- Beantragung von Zuschüssen und Fördergeldern
- Ausstellung von Spendenquittungen und der Abschluss der erforderlichen Versicherungen.
Vereinshaftpflicht Leistungen - Welche Risiken sind versichert?
Vereinshaftpflichtversicherung -
Die wichtigste
VereinsversicherungDie abgesicherten Risiken einer Vereinshaftpflicht ergeben sich stets nach dem jeweiligen Verein und lassen sich üblicherweise in folgende 4 Gruppen unterteilen:
- Personenschäden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten etc.)
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden des Vereins als Folge eines Sachschadens oder eines Personenschadens (Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Gewinnausfall)
- Vermögensschäden von Vorständen bei möglicher Privathaftung der Vorstandsmitglieder. Auch ehrenamtliche Personen sind von Haftungsrisiken nicht befreit und müssen ebenfalls im Rahmen der Vereinshaftpflicht versichert werden.
Vereinshaftpflicht - Beispiele für Schäden
- Der Vorstand eines Fußballvereins versäumt es, für eine Veranstaltung rechtzeitig die notwendige Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung verletzt sich ein Besucher schwer und bekommt in einem Rechtsstreit einen Schadenersatz in Höhe von 50000 EUR zugesprochen. Zudem fallen Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Lohnfortzahlung und das Krankengeld in Höhe von 20000 EUR an. Den dadurch entstehenden sog. Eigenschaden des Vereins (Ausfall der Versicherungsleistung) übernimmt die Vereinshaftpflichtversicherung.
- Der Geschäftsführer eines Tennisclubs vernachlässigt die Dokumentationspflichten. Daraufhin entzieht das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit und fordert auf Basis einer Schätzung nachträglich Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Nicht nur der Verein haftet für die Steuernachforderung, sondern auch der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Durch eine Vereinshaftpflichtversicherung kann der entstandene Schaden ersetzt und das Vorstandsmitglied vor der privaten Insolvenz gerettet werden.
- Neue Vereinsmitglieder eines Skiclubs werden nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet und haben deshalb noch keinen Unfallversicherungsschutz. Bei der Abfahrt verletzen sich 2 der neuen Skifahrer und machten den Verein für ausbleibende Unfallversicherungsleistungen in Höhe von 30000 EUR verantwortlich, die der Verein aus eigenen Mitteln erbringen muss. Auch in diesem Fall erstattet die Vereinshaftpflichtversicherung den Schaden vollumfänglich.
- Ein Vereinsmitarbeiter eines gemeinnützigen Vereins versäumt es, einen Stand auf einem großen Straßenfest anzumelden, das einmal im Jahr stattfindet. In den bisherigen Jahren war der Verein dort immer vertreten und konnte durchschnittliche Einnahmen in Höhe von 10000 EUR erzielen. Der Verein macht die entgangenen Einnahmen geltend und verklagt den Vereinsmitarbeiter. Die Vereinshaftpflichtversicherung übernimmt diesen Eigenschaden.
Vereinshaftpflichtversicherung - Für Vorstand, Mitglieder und Mitarbeiter
Die Vereinshaftpflicht Versicherung schützt somit vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Personenschadens oder eines Sachschadens. Erleidet ein Dritter bspw. bei einer Vereinsveranstaltung einen Schaden, so wird derjenige geschützt, der sich fahrlässiges Verschulden zukommen hat lassen und in der Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert ist. Dabei kann es sich um den Vorstand, um Mitarbeiter oder Mitglieder handeln. Auch ehrenamtliche Mitglieder und Mitarbeiter müssen versichert sein. In der Vereinshaftpflicht sind mitunter auch Veranstaltungen im Verein versichert, die der Satzung des Vereins entsprechen (also Tätigkeiten, für die der Verein gegründet wurde). Auch Ferienprogramme oder Betreuung für Kinder, Konzerte, Umweltaktionen, Flohmärkte und anderen Aktionen müssen mit einer Vereinshaftpflicht versichert werden.
Vereinshaftpflicht auch für ehrenamtliche Vereinsmitglieder
Auch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter haften privat, auch wenn sie keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Oftmals sind ehrenamtliche Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder nicht versichert, da eine Haftung fälschlicherweise für nicht gegeben erachtet wird. Dies ist aber ein mitunter folgenschwerer Trugschluss. Denn sowohl ehrenamtlich Tätige eines eingetragenen Vereins als auch eines nicht eingetragenen Vereins sind den gleichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie hauptberufliche Vereinsmitglieder.
Wenn es durch Fehler oder Unachtsamkeiten von ehrenamtlichen Vereinsmitarbeitern zu Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden kommt, haftet grundsätzlich der Verursacher. Bei den vielseitigen Aufgaben der Vereinsmitarbeiter (Vorstand, Leiter, Kassierer etc.) kann es somit jederzeit zu Schäden von Personen oder von Eigentum kommen.
Auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder gilt daher: Wer Schäden verursacht, muss auch dafür haften. Der Geschädigte kann sich aussuchen, gegen wen er seine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche richtet: an den Verein oder an den Vereinsmitarbeiter, ggf. auch an beide.
Vereinshaftpflicht Vergleich
Das Angebot an Vereinshaftpflichten ist sehr groß und je nach Vereinshaftpflicht-Anbieter können sich die Kosten und Leistungen teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss einer Vereinshaftpflicht die vorhandenen Angebote genau miteinander zu vergleichen.
Doch auch Vereine, die bereits über eine bestehende Vereinshaftpflicht verfügen, sollten regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen und analysieren lassen, ob die versicherten Leistungen noch auf dem neuesten Stand sind und dem aktuellen Bedarf und der Vereinsgröße entsprechen. Durch einen Vereinshaftpflicht Vergleich besteht zumal auch die Möglichkeit, einen umfassenderen Versicherungsschutz zu geringeren Prämien abzuschließen.
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne, welche Vereinshaftpflicht am geeignetsten ist und bei welcher Gesellschaft die besten und günstigsten Konditionen angeboten werden.
Vereinshaftpflicht Vergleich 2024
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